Zuzahlungsbefreiung: Geht das nicht einfacher?!

Ein Ordner mit vielen Rechnungen und Papieren
Kann unübersichtlich werden: Quittungen sammeln für die Zuzahlungsbefreiung. ©Sina Ettmer stock.adobe.com

Wie können die Regelungen zur Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranken Menschen vereinfacht werden? Wir fragen nach Euren Wünschen.

Zwischen fünf und zehn Euro müssen gesetzlich Versicherte pro Verordnung für Medikamente oder Hilfsmittel zuzahlen. Erreichen die Zuzahlungen insgesamt zwei Prozent des Bruttohaushaltseinkommens, werden sie von weiteren Zahlungen befreit. Auch für Krankenhausaufenthalte wird eine Eigenbeteiligung fällig. Sie liegt bei €10 pro Tag für maximal 28 Tage in einem Jahr. 



Für chronisch kranke Menschen liegt die Grenze zur Zuzahlungsbefreiung bei einem Prozent des Bruttohaushaltseinkommens. Bescheinigt wird die chronische Erkrankung vom behandelnden Hausarzt. 

So weit, so gut. Im Alltag von Menschen mit Diabetes und chronischen Begleiterkrankungen können die Regelungen jedoch in eine ziemliche Zettelwirtschaft ausarten. Medikamente und gegebenenfalls Insulin, Sensoren, Pumpe und Zubehör – der Stapel der Quittungen kann schon mal unübersichtlich werden. Zudem ist die Befreiung jedes Jahr neu und mit aktuellen Einkommensnachweisen zu beantragen. 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe) fragt nun: Geht das nicht einfacher?

Wir meinen: Ja! 
Da die Kosten für Medikamente und Hilfsmittel, die gesetzlich Versicherten auf Vertragsrezept verschrieben werden, mit der Krankenversicherung abgerechnet werden, liegen der Versicherung die Rechnungen ohnehin gesammelt vor. Das heißt, die Befreiung von weiteren Zuzahlungen könnte automatisch in Kraft treten, wenn die Belastungsgrenze von einem Prozent des Haushaltseinkommens erreicht ist. So lange sich das Einkommen nicht ändert, sollte der Steuerbescheid des Vorjahres als Grundlage für die Berechnung gelten. Menschen mit chronischen Erkrankungen, die Bürgergeld beziehen, sollten unserer Meinung nach grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit werden.

Wir wollen von Euch wissen: Was haltet Ihr von diesem Vorschlag? Würde so eine Regelung Euch entgegenkommen? 
Schreibt uns dazu gerne einen Kommentar oder per Mail an kontakt@diabetikerbund.de – wir freuen uns über Eure Meinung!

Die BAG Selbsthilfe möchte von Betroffenen zudem gerne mehr erfahren, um Vorschläge für Erleichterungen machen zu können:
Welche Belastungen entstehen für chronisch kranke Menschen durch die derzeitigen Regeln für die Zuzahlungsbefreiung?
Welche Probleme treten gehäuft auf?
Und vor allem: Wie könnte es besser laufen?

Auch dazu könnt Ihr uns gerne Eure Erfahrungen und Wünsche mitteilen, einfach per Mail! 



Über Uns

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB e.V.), gegründet am 02.01.1961, ist Deutschlands älteste Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Diabetes. Mit Sitz in Berlin und bundesweiten Landes- und Regionalverbänden, setzt sich der Verein seit über 70 Jahren für die Lebensqualität von Diabetikern ein. Zu den Zielen zählen eine flächendeckende ambulante und stationäre Versorgung, Prävention, Aufklärung, patientenorientierte Diabetestherapie, regelmäßige Schulungen sowie psychosoziale und sozialrechtliche Unterstützung. All dies geschieht mit dem Ziel, die höchstmögliche Lebensqualität für Betroffene zu gewährleisten.

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