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Mitgliedschaft
Kommen Sie in den Genuss sämtlicher Vorteile, die Ihnen der DDB Bundesverband und Ihr jeweiliger Landes- bzw. Regionalverband bietet.
Diabetes-Journal
Das Diabetes-Journal regelmäßige und umfassende Informationen über Neuigkeiten und Trends aus dem Bereich Diabetes (Therapie, Forschung, Gesundheitspolitik)
Rechtsberatung
Rechtsberatung durch Rechtsanwälte mit Spezialwissen, oftmals aufgrund eigener Betroffenheit
Politische Interessensvertretung
Der Deutsche Diabetiker Bund ist die politische Interessenvertretung der Diabetiker in Deutschland. Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Stimme der Diabetiker in Politik und Gesellschaft.
Selbstverwirklichung
Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, sich selbst aktiv für die Belange der Diabetiker zu engagieren.
Veranstaltungen
Veranstaltungen von Kursen, Fortbildungen usw. im Bereich Diabetes
Selbsthilfe
Persönliche Betreuung vor Ort durch Einzelberatungen, Gruppengespräche, Ausflüge und andere gesellschaftliche Unternehmungen in den Selbsthilfegruppen
Vergünstigungen
Nachlass von Teilnahmegebühren bei verschiedenen Kursen und Veranstaltungen
Kontaktvermittlung
Vermittlung von fachkompetenten Adressen von Schulungszentren, Schwerpunktpraxen, Reha-Kliniken, Podologen, orthopädischen Schuhtechnikern, Sportgruppen, Selbsthilfegruppen und Diabeteslotsen
Informationsmaterial
Informationsmaterial, Broschüren und Zeitschriften rund um das Thema Diabetes
Beitragsordnung des Deutschen Diabetiker Bund e.V.
ab 01.01.2019 – Auszug
§ 1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsordnung der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss des zuständigen Organs geändert werden.
§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
Die festgesetzten Beiträge sind jeweils zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres fällig.
Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 3 Beiträge
Mitglieder der regionalen Gliederungen ohne Rechtsfähigkeit zahlen 66,- € mit Diabetes Journal
Auf Antrag mit dem entsprechenden Nachweis wird vom Vorstand entschieden, ob für ein erwerbsschwaches Mitglied ein verminderter Beitrag in Höhe von 48,- € möglich ist, dies gilt nur für Schüler, Studenten, Hartz IV-Empfänger und Rentner mit Grundsicherung.
Ohne SEPA-Verfahren wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebührt in Höhe von 4,- € erhoben.
Bei einem Eintritt in den Verein nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres ist jeweils der hälftige Beitrag zu zahlen, welcher mti Eintritt fällig ist.
§ 4 Mahngebühren
Der Verein ist berechtigt für Mahnungen pauschalierte Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,- € zu erheben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr in Höhe von 8,- € erhoben.
§ 5 Vereinskonto
Soweit die Zahlungen nicht per Lastschriftmandat erfolgen, sind diese auf das Vereinskonto zu überweisen. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
§ 6 Stundungen
Stundungsanträge sind schriftlich zu stellen. Hierüber entscheidet der Bundesverband.