Mitgliedschaft

Kommen Sie in den Genuss sämtlicher Vorteile, die Ihnen der DDB Bundesverband und Ihr jeweiliger Landes- bzw. Regionalverband bietet.

Diabetes-Journal

Das Diabetes-Journal regelmäßige und umfassende Informationen über Neuigkeiten und Trends aus dem Bereich Diabetes (Therapie, Forschung, Gesundheitspolitik)

Rechtsberatung

Rechtsberatung durch Rechtsanwälte mit Spezialwissen, oftmals aufgrund eigener Betroffenheit

Politische Interessensvertretung

Der Deutsche Diabetiker Bund ist die politische Interessenvertretung der Diabetiker in Deutschland. Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Stimme der Diabetiker in Politik und Gesellschaft.

Selbstverwirklichung

Im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, sich selbst aktiv für die Belange der Diabetiker zu engagieren.

Veranstaltungen

Veranstaltungen von Kursen, Fortbildungen usw. im Bereich Diabetes

Selbsthilfe

Persönliche Betreuung vor Ort durch Einzelberatungen, Gruppengespräche, Ausflüge und andere gesellschaftliche Unternehmungen in den Selbsthilfegruppen

Vergünstigungen

Nachlass von Teilnahmegebühren bei verschiedenen Kursen und Veranstaltungen

Kontaktvermittlung

Vermittlung von fachkompetenten Adressen von Schulungszentren, Schwerpunktpraxen, Reha-Kliniken, Podologen, orthopädischen Schuhtechnikern, Sportgruppen, Selbsthilfegruppen und Diabeteslotsen

Informationsmaterial

Informationsmaterial, Broschüren und Zeitschriften rund um das Thema Diabetes

Jetzt Mitglied werden und Vorteile sichern!

Die aktuelle Satzung des DDB kann hier heruntergeladen werden.
Lieber keine weitere Mitgliedschaft? Kein Problem, Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen.

Beitragsordnung des Deutschen Diabetiker Bund e.V.

ab 01.01.2019 – Auszug

§ 1 Allgemeines

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsordnung der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss des zuständigen Organs geändert werden.

§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit

Die festgesetzten Beiträge sind jeweils zum 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres fällig.
Bei Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 3 Beiträge

Mitglieder der regionalen Gliederungen ohne Rechtsfähigkeit zahlen 66,- € mit Diabetes Journal
Auf Antrag mit dem entsprechenden Nachweis wird vom Vorstand entschieden, ob für ein erwerbsschwaches Mitglied ein verminderter Beitrag in Höhe von 48,- € möglich ist, dies gilt nur für Schüler, Studenten, Hartz IV-Empfänger und Rentner mit Grundsicherung.
Ohne SEPA-Verfahren wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebührt in Höhe von 4,- € erhoben.
Bei einem Eintritt in den Verein nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres ist jeweils der hälftige Beitrag zu zahlen, welcher mti Eintritt fällig ist.

§ 4 Mahngebühren

Der Verein ist berechtigt für Mahnungen pauschalierte Mahngebühren in Höhe von jeweils 5,- € zu erheben. Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr in Höhe von 8,- € erhoben.

§ 5 Vereinskonto

Soweit die Zahlungen nicht per Lastschriftmandat erfolgen, sind diese auf das Vereinskonto zu überweisen. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

§ 6 Stundungen

Stundungsanträge sind schriftlich zu stellen. Hierüber entscheidet der Bundesverband.