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Verwendungszweck

Sofern Sie mit Ihrer Spende ein konkretes Projekt oder Vorhaben entsprechend unserer satzungsgemäßen Aufgaben unterstützen möchten, können Sie dies im Verwendungszweck angeben.

Hinweis zur Gemeinnützigkeit

Der Deutsche Diabetiker Bund e.V. ist wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch den Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Berlin, StNr. 27/663/63435 vom 28.02.2019 als gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitt A Nr. 1 der Anlage 1 zu § 48 EstDV dienend anerkannt und nach § 50 Abs. 1 EstDV berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.

Wir sind wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Berlin, StNr. 27/663/63435 vom 24.06.2022 für den Veranlagerungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Vorlage beim Finanzamt

Zur Vorlage beim Finanzamt verwahren Sie bitte Ihren Kontoauszug bzw. den Bareinzahlungsbeleg.
Auf Wunsch stellen wir gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.
Bei Verwendung des Online-Formulars können Sie diesen Wunsch darin angeben. In der Regel wird nur für Beträge ab 200,- € eine Zuwendungsbestätigung benötigt.
Bis 200,- € genügt der Bankbeleg für das Finanzamt.