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Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung | Sie sind hier: Über den DDB | Selbsthilfeförderung auf Bundesebene |
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
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Der Bundesverband Deutscher Diabetiker Bund e.V. erhielt von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" im Jahr 2019 und 2020 jeweils 30.000,- €, im Jahr 2021 24.100,- Euro und im Jahr 2022 pauschale Fördermittel in Höhe von 27.000,- Euro.
Wir danken für diese Unterstützung! |